Letzte Woche erreichte uns ein Brief in dem uns offiziell zum 31.07.16 der (nicht bestehende) Vertrag und damit die Nutzung des alten Sportamts gekündigt wird. Absenderin ist die Anwaltskanzlei Castringius, welche dazu von der Senatorin für Finanzen bevollmächtigt wurde. Zu diesem Termin solle das Gebäude besenrein übergeben werden, andernfalls werde eine Räumungsklage eingereicht. Die Gegenseite formuliert es folgendermaßen:
„Unsere Mandantin hat mir berichtet, dass die Zwischennutzungsvereinbarung über das
ehemalige Sportamt ausgelaufen ist. Namens und in Vollmacht unserer Mandantin kündige ich gleichwohl vorsorglich ein möglicherweise noch bestehendes Nutzungs- oder Leihverhältnis mit Ihnen über das alte Sportamt, (…), fristgerecht zum 31.07., vorsorglich zum nächst zulässigen Zeitpunkt. (…) Soweit Sie dieser Aufforderung nicht Folge leisten, bin ich beauftragt, ohne weitere Vorankündigung eine Räumungsklage gegen Sie einzureichen.“
Wir denken, dass sich die vorsorgliche Kündigung eines möglicherweise noch bestehenden
Nutzungsverhältnises auf die bisherige Duldung der Besetzung bezieht. Wie die Verhandlungen letztes Jahr gezeigt haben (siehe: https://altes-sportamt.de/wp-content/uploads/2015/11/dokufertig.pdf) hat die Gegenseite zwar immer behauptet an einer
friedlichen und einvernehmlichen Lösung für das alte Sportamt interessiert zu sein, hat dies jedoch nicht umgesetzt. Übrig blieb lediglich das Angebot einer weiteren Zwischennutzung für 2 Jahre mit dem definitiven Ende nach Ablauf dieses Vertrages. Dies konnten und wollten wir nicht unterschreiben, da wir stets eine langfristige Perspektive im alten Sportamt eingefordert haben.
Dass die Gegenseite nun quasi eine Kehrtwende einschlägt und offenbar nicht mehr an einer friedlichen Lösung interessiert ist, sondern das Gelände räumen lassen will, wundert uns jedoch wenig. Die Verhandlungen haben gezeigt, dass eine Nutzung nach unseren
Vorstellungen nur in einem besetzten „Zustand“ möglich ist. Dies haben wir auch in einem
offenen Brief (siehe: https://altes-sportamt.de/2015/10/offener-brief-verhandlungen-abgebrochen-sportamt-bleibt-besetzt/) deutlich formuliert. Die Gegenseite kann dies offenbar nicht akzeptieren.
Wie geht es jetzt weiter? Wir werden das alte Sportamt natürlich nicht einfach so hergeben.
Die mittlerweile 15monatige Besetzung beweist, dass es möglich ist, einen offenen und
selbstverwalteten Raum auch ohne Vertrag zu organisieren. Die vielfältige Nutzung (siehe: https://altes-sportamt.de/archiv/) und zahlreiche Solidaritätsbekundungen zeigen uns, dass wir mit unserem Anliegen nicht alleine sind. Wir werden also weiter machen! Sollte die Gegenseite tatsächlich eine Räumungsklage einreichen und sich daraus ein Räumungstitel ergeben, werden wir das Alte Sportamt mit aller Entschlossenheit verteidigen.
die Besetzer_innen des Alten Sportamts